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Ihre Arbeit als Architektin oder Architekt verläuft in 9 klar definierten Leistungsphasen (nach HOAI 2013), welche aufeinander aufbauen. Die SIDOUN Globe® AVA-Software unterstützt Sie effizient in allen Leistungsphasen

Offizielle HOAI*-Phasen

  • Phase 1: Grundlagenermittlung
  • Phase 2: Vorplanung
  • Phase 3: Entwurfsplanung
  • Phase 4: Genehmigungsplanung
  • Phase 5: Ausführungsplanung
  • Phase 6: Vorbereitung der Vergabe
  • Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
  • Phase 8: Objektüberwachung
  • Phase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

 

Untenstehend erhalten Sie einen Überblick über die Module in SIDOUN Globe®, welche Sie in den einzelnen Leistungsphasen unterstützen.

1 – Grundlagenermittlung

In der Leistungsphase 1 nach HOAI 2013 steht die grundsätzliche Klärung der Aufgabenstellung. Sie, als Architekt/Architektin, schaffen in dieser Phase die Grundlagen für die zu konkretisierende Planung. Sie nehmen sämtliche baulichen Vorstellungen auf. Daraufhin erfolgt eine Beratung zum gesamten Leistungsbedarf. Unterstützend geben Sie zu diesem Zeitpunkt wichtige Entscheidungshilfen in Bezug auf die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Diese Beteiligten legen Sie sodann fest.

Als besondere Leistungen stehen die Begehung des Grundstücks mit dem Bauherrn und die Analyse des Standorts sowie generelle Betriebsplanung. Am Ende steht die Zusammenfassung Ihrer bis hierher erfolgten Beratungsleistungen.

GRD: Projekte, Adressen
GMO: Gebäudemodell
ABR: Briefe
DVE: Dokumente

2 – Vorplanung

Sie erstellen in der Leistungsphase 2 „Vorplanung“ einen groben Vorentwurf des Hauses mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten. Dies erfolgt, nach Abstimmung der Zielvorstellungen und der Erarbeitung eines planungsbezogenen Zielkatalogs.

Zu Beginn erstellen Sie ein Planungskonzept mit Untersuchungen zu alternativen Lösungsmöglichkeiten. Die Bewertung dieser Alternativen fließt in das Konzept mit ein. Ihr Konzept enthält darüber hinaus die Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

Sie nehmen zu diesem Zeitpunkt auch eine erste Kostenschätzung nach HOAI 2013 vor.

Hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens, erfolgt durch Sie eine Klärung und Vorverhandlung mit den entsprechenden Behörden. Bestandteil der Verhandlungen sind vor allem städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische und wirtschaftliche Zusammenhänge und Bedingungen.

Ist eine Freianlage Bestandteil des Bauvorhabens, erfolgt ergänzend die Erfassung, Bewertung und Erläuterung von ökosystemaren Strukturen und Zusammenhängen (Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt).

Sodann erfolgt die Konzeption in räumlicher und gestalterischer Hinsicht. Die Darstellung enthält erläuternde Angaben. Diese beziehen sich auf die Geländegestaltung, vorhandene Vegetation, Neupflanzung. Die Flächenverteilung von Grün-, Verkehrs, Wasser-, Spiel- und Sportflächen findet ebenfalls Berücksichtigung. Weiterer Bestandteil sind die Randgestaltung sowie Anbindung an die direkte Umgebung.

In die Phase fließt ebenfalls die Kostenschätzung nach DIN 276. Die Phase schließt mit der Zusammenstellung aller Ergebnisse aus Ihrer Vorplanung.

Als besondere Leistungen in der Leistungsphase 2 steht die Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen und die daraus resultierende Ergänzung der Vorplanungsunterlagen.

Eine weitere Leistung ist die Aufstellung eines Finanzierungsplanes und gegebenenfalls Hilfe bei der Kreditbeschaffung sowie die Durchführung einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse.
Des Weiteren stellen Sie als Zusatzleistung die Bauvoranfrage zu dem Bauvorhaben und erstellt einen Zeit- und Organisationsplan.

Manchmal ist die Erstellung von Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß* der Planungsleistungen hinausgehen, erforderlich. Dies übernehmen Sie nach Rücksprache. Hier geht es um Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs, der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien.

KOM: DIN 276, Kostenschätzung
GMO: Gebäudemodell, Gebäudemodell DIN 276
ASC-LV: Ausschreibung/Kalkulation, Berechnungsvorlagen

3 – Entwurfsplanung

Als besondere Leistung in dieser Phase gilt die Analyse von Alternativen und deren Wertung. Als Basis dienen beispielsweise Kostenuntersuchungen oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen.

Auch die Ausarbeitung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierungen, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zählen zu den besonderen Leistungen.

KOM: DIN 276, Kostenberechnung
GMO: Gebäudemodell, Gebäudemodell DIN 276
ASC-LV: Ausschreibung/Kalkulation
MER: Mengenermittlung, Berechnungsvorlagen, Massenblatt

4 – Genehmigungsplanung

Die Erarbeitung und Einreichung der vollständigen Planungsunterlagen für die Baugenehmigung ist wesentlicher Bestandteil der Leistungsphase 4. Hierzu zählen auch die zugehörigen Anträge, Ausnahmen und Befreiungen. Hinzu kommen die notwendigen Verhandlungen mit Behörden.

In dieser Phase passen Sie die Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vollständig an.
Auch hinsichtlich der Freianlagen und raumbildenden Ausbauten ist die Prüfung auf notwendige Genehmigungen sowie das Einholen von Genehmigungen obligatorisch.

Zu den besonderen Leistungen in der Leistungsphase 4 nach HOAI 2013 gehört Ihr Mitwirken bei der Beschaffung von nachbarlichen Zustimmungen.
Sie unterstützen den Bauherrn in fachlicher und organisatorischer Hinsicht im Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren.

Sie übernehmen darüber hinaus die Erarbeitung von Unterlagen für besondere Prüfverfahren.

ABR: Briefe
KOM: DIN 276 Kostenverfolgung
GMO: Gebäudemodell

5 – Ausführungsplanung

Hauptbestandteil der Leistungsphase 5 ist das Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4. Es erfolgt eine detaillierte Vorbereitung der Ausführung unter Einbezug aller fachlich Beteiligten.

Sie erstellen in dieser Phase die zeichnerische Darstellung des ausführungsreifen Bauobjektes mit allen notwendigen Einzelangaben. Dies geschieht in Form von vollständigen Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1.
Bei Freianlagen kann der Maßstab je nach Bauvorhaben variieren, von 1:200 bis 1:50. Sie fertigen ergänzend die Bepflanzungspläne mit der erforderlichen textlichen Beschreibung an.

Bei raumbildenden Ausbauten erfolgt die Darstellung der Räume sehr detailliert im Maßstab 1:25 bis 1:1 inklusive textlicher Ausführung.
In der Ausführungsplanung erfolgt auch die Materialbestimmung.
Während der Objektausführung findet zudem eine Fortschreibung der Ausführungsplanung statt.

Als besondere Leistungen gelten die Aufstellung einer detaillierten Objektbeschreibung als Bautagebuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm** und das Erarbeiten von Detailmodellen. Des Weiteren findet die Prüfung der vom bauausführenden Unternehmen gestellten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung statt**.

Auch die Prüfung und Anerkennung von Plänen Dritter, auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind), gehört zu den Leistungen.

ASC-LV: Ausschreibungsübersicht, Ausschreibung
KOM: Vergleich, Kostenschätzung-Kostenberechnung, Vergleich Kostenberechnung-Kostenanschlag
ABR: Briefe
GMO: Gebäudemodell
DMA: Druckmaskendesigner

6 – Vorbereitung der Vergabe

Die Vorbereitung der Vergabe findet in der Leistungsphase 6 statt. Die Basis dieser Phase beinhaltet das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen. Die Leistungsbeschreibung besteht hierbei aus Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen. Sie wird von Ihnen abgestimmt und koordiniert.

Die besonderen Leistungen in der Leistungsphase 6 beziehen sich auf die Aufstellung der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Bautagebuch/Raumbuch** und von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche.
Die Abfassung von vergleichenden Kostenübersichten und die Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter gehören ebenfalls zu den besonderen Leistungen.

ASC-LV: Ausschreibungsübersicht, Ausschreibung
ABR: Briefe
GRD: Adressen
GMO: Gebäudemodell

7 – Mitwirkung bei der Vergabe

Alle aufgeführten Leistungen werden in der Leistungsphase 7 nach der Leistungsbeschreibung durchgeführt.

Sie stellen in dieser Phase die Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche zusammen. Sie holen Angebote ein, prüfen und werten diese und stellen einen Preisspiegel nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 Beteiligten auf. Auch die Verhandlungen mit den Bietern obliegt Ihnen.
Sie stimmen die Leistungen der Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken, ab und stellen diese zusammen.
In diese Phase fällt auch der Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote sowie die Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung.
Sie wirken zudem an der Auftragserteilung mit.

Zu den besonderen Leistungen der Leistungsphase 7 zählt die Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel**. Zum anderen zählt das Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen zu den Aufgaben des Architekten.

GRD: Adressen
ABR: Briefe
ASC-LV: Preisspiegel, Angebotseingabe
ALV: Auftrags-LV
KOM: Kostenanschlag nach DIN 276 Kostenverfolgung (mit LV-Positionen)
KVP: Kostenverfolgung

8 – Objektüberwachung

Die Objektüberwachung ist Bestandteil der Leistungsphase 8 nach HOAI 2013. Es geht um die Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen. Berücksichtigung finden natürlich auch alle anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Vorschriften.
Sie koordinieren die Objektüberwachung aller fachlich am Bau Beteiligten, überwachen und korrigieren die Fertigteile im Detail.
Sie stellen einen Zeitplan auf, überwachen diesen und führen ein Bautagebuch.

Ein gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen und die Abnahme der Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln ist ebenso Ihre Aufgabe.

Eine weitere Aufgabe ist die Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung nach DIN 276. Sie stellen den Antrag auf behördliche Abnahme.

Sodann übergeben Sie das Objekt. Für die Übergabe erstellen Sie sämtliche Unterlagen, wie zum Beispiel Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle. Die Gewährungsfristen werden zudem vermerkt.
Die Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel unterliegen weiterhin Ihnen. Es erfolgt abschließend eine Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

Als besondere Leistungen in der Leistungsphase 8 gelten das Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes und von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen.

Die Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter (falls diese über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht) zählt außerdem zu den besonderen Leistungen.

GRD: Briefe Adressen
ABR: Abrechnungs-LV, Rechnungsjournal, Soll-Ist-Vergleich, Nachträge, Kostenstand, Briefe, REB
XME: X-Menge
GAM: Mängelverwaltung
CTR: Netzplantechnik, Projektänderung, Controlling Dashboard

9 – Objektbetreuung und Dokumentation

Die Leistungsphase 9 ist als „Objektbetreuung und Dokumentation“ betitelt. Die Betreuung des fertiggestellten Objektes ist in dieser Phase Ihre Hauptaufgabe.

Es erfolgt zunächst eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen und die Überwachung der Beseitigung entsprechender.

Sie wirken in dieser Phase bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit und stellen systematisch die zeichnerische Darstellung und rechnerischen Ergebnisse des Objektes zusammen.

Die besonderen Leistungen in dieser Leistungsphase sind unter anderem die Erstellung von Bestandsplänen, Wartungs- und Pflegeanweisungen (inklusive Überwachung) sowie die Aufstellung von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen. Daneben gelten die Objektbeobachtung und -verwaltung sowie die Baubegehung nach Übergabe zu den besonderen Leistungen.

Die Aufbereitung des Zahlungsmaterials für eine Objektdatei, die Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten und Überprüfung der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse sind weitere wichtige Bestandteile dieser Leistungen.

KOM: DIN 276, Kostenverfolgung
ABR: Briefe
GAM: Mängelverwaltung
GAG: Gewährleistung
DVE: Dokumente

*Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben

**Diese Leistungen werden bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. Sofern die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird entfallen entsprechende Grundleistungen dieser Leistungsphase.