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DIN 276 – Hilfreiches für Ihre tägliche Arbeit in den 9 Leistungsphasen

Von 22. Januar 2018April 19th, 2021No Comments

DIN 276

DIN 276 IM BAUPROZESS

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Aktuelle Informationen zu DIN 276

Im Bauwesen zur Ermittlung der Projektkosten und des Honorars für Architekten und Ingenieure kommt die DIN 276 zum Tragen. Es erfolgt eine Zusammenfassung der DIN276-1 und DIN276-4 zu einer Norm.
Die Stufen der Kostenermittlung sind im Wesentlichen in der DIN 276, in fünf Stufen der Kostenermittlung und Kostengliederung, festgelegt.

Kostenrahmen
Die erste Stufe ist als Konzeptphase zu bezeichnen. Sie besteht aus dem endgültigen Konzept und Prognosen über den technischen Anlagen Umfangs. Gegebenenfalls enthält diese Phase erste Kostenschätzungen und Terminologien für das Investitionsprojekt.

Kostenschätzung
Sie wird in der zweiten Leistungsphase durchgeführt. Die Genauigkeit muss um die ± 30% betragen. Durchzuführen ist sie mit Hilfe von Kostenkennwerten (Erfahrungswerten).

Kostenberechnung
Sie dient als Grundlage für die spätere sogenannte Entwurfsplanung.
Die anrechenbaren Kosten der Leistungsphasen 1-4 der HOAI sind in der Regel auf Grundlage der Kostenberechnung zu ermitteln.

Kostenanschlag
Mit ihm erfolgt die Bestimmung der voraussichtlichen Baukosten. Die Erfahrung zeigt, dass rund 5-10% Nachtragssumme zu erwarten sind. Verwendung finden die Ermittlungsmengen aus den Planungsunterlagen und die Bieterpreise. Die Kostengliederung soll mindestens drei Ebenen umfassen.

Kostenfeststellung
Unter dieser DIN-Norm erfolgt der Nachweis der vereinbarten Leistungen der Anlage im Zeitraum der Übergabe der Anlage an den Betreiber. Die Grundlage für die anrechenbaren Kosten sind die Leistungsphasen 5-9 der HOAI.

Die DIN 276 – Kosten im Bauwesen – seit Mitte 2017 besteht sie als Normentwurf unter dem Namen DIN 276:2017-07 beziehungsweise E DIN 276.

Die wichtigsten Informationen für Sie haben wir hier in Kürze zusammengestellt:

• Zusammenfassung der DIN276-1 (Hochbau, 2008) und der DIN276-4 (Ingenieurbau, 2009) zu einer Norm

• Eine neue Stufe der Kostenermittlung ist der Kostenvoranschlag

• In der ersten Ebene erfolgt die Erweiterung der Kostengliederung um die Kostengruppe 800 „Finanzierung“ (bisher KG 760) auf acht Kostengruppen

Grobelemente in der zweiten Gliederungsebene in KG 800:
810 Finanzierungsnebenkosten
820 Fremdkapitalzinsen
830 Eigenkapitalzinsen
890 Sonstige Finanzierungskosten

• Es findet eine Überarbeitung der KG 300 und 400 statt, sodass eine einheitliche Kostengliederung für Hochbau und Infrastruktur vorliegt.

• Grundsätzlich treten Änderungen und Erweiterungen bei den Grob- und Feinelementen der KG in Kraft

• Es erfolgt eine Erweiterung und Präzisierung der Kostengliederung in vielen Anmerkungen. Dies dient dem Zwecke einer einheitlichen Praxis.

Selbstverständlich besitzt SIDOUN Globe® die passende Funktionalität.

Möchten Sie nähere Informationen zum Entwurf der DIN276 oder interessieren Sie sich für deren Einsatz in SIDOUN Globe®? Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.